Die Gemeinde Heiligenbrunn ist eine von 171 burgenländischen Gemeinden. Sie ist eine Gebietskörperschaft, deren Rang in der Bundesverfassung geregelt ist und besteht aus 5 Ortsteilen (Katastralgemeinden), welche im Jahr 1971 zu einer Gemeinde zusammengelegt wurden. Gemäß der burgenländischen Gemeindeordnung hat sie auf Grund ihrer Wahlberechtigten 13 Gemeinderäte, 3 Gemeindevorstände und 5 Ortsvorsteher für die jeweiligen Ortsteile. Der Bürgermeister wird im Burgenland seit 1992 direkt vom Volk gewählt und ist aktuell Johann Trinkl. Für die Verwaltung ist das Gemeindeamt Heiligenbrunn samt ihren dazugehörigen Mitarbeitern zuständig.

Im Jahr 1998 wurde der Gemeinde Heiligenbrunn ein Gemeindewappen verliehen.

 

Vielen Dank für Ihre Nachricht - wir melden uns unter der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

    Was möchten Sie uns mitteilen?

    Wie können wir Ihnen antworten?