Auf Grund einer Änderung des Personenstandsgesetzes und der Einführung des ZPR (Zentrales Personenstandsregister) können Urkunden bei jedem Standesamt österreichweit ausgestellt werden. Sollten Sie eine Urkunde benötigen, melden Sie dies rechtzeitig beim jeweiligen Standesamt, da die erstmalige Erfassung im ZPR eine gewisse Vorlaufzeit benötigt.

Für Standesfälle der Gemeinde Heiligenbrunn, ist ab 01.01.2016 der Standesamtsverband Güssing zuständig. Sie finden diesen im Rathaus Güssing bzw. unter der Telefonnummer 03322/42311 oder via Mail standesamtsverband@guessing.bgld.gv.at

Geburtsurkunde

Gebühren

  • Bundesgebühren € 7,20
  • Verwaltungsabgabe € 2,10

Die erstmalige Ausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres gebührenfrei.

Heiratsurkunde

Gebühren

  • Bundesgebühren € 7,20
  • Verwaltungsabgabe € 2,10

Sterbeurkunde

Gebühren

  • Bundesgebühren € 7,20
  • Verwaltungsabgabe € 2,10

Staatsbürgerschaftsnachweis

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern

Gebühren

  • Bundesgebühren € 28,60
  • Verwaltungsabgabe € 15,00

Bei Ausstellung eines StbN. für Kinder ist die Heiratsurkunde der Eltern erforderlich. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres fallen keine Gebühren an.

Reisepass

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen.

Bei Neuausstellung werden benötigt

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Passbild

Weitere Informationen finden Sie auf HELP.gv.at – Reisepass

Personalausweis

Der Antrag auf Ausstellung ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Der Personalausweis wird zugesandt.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel oder gültiger Reisepass
  • 1 Passbild

Weitere Informationen finden Sie auf HELP.gv.at – Personalausweis

Strafregisterauszug (Leumundszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis)

Ist beim Gemeindeamt zu beantragen. Der Strafregisterauszug wird sofort ausgestellt.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde

Gebühren

  • Empfänger bekannt gegeben € 2,10
  • Empfänger n i c h t bekannt gegeben € 16,40

Meldeamt

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Gültiger Reisepass, wenn vorhanden
  • Nachweis akademischer Grade
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